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Prozesskostenfinanzierung über AIC

erhält die Liquidität für Architekten und Ingenieure bei Prozessen

Wenn es bei der Durchsetzung Ihrer berechtigter Ansprüche um hohe Streitwerte geht, können die anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten über eine durch AIC vermittelte Prozesskostenfinanzierung für Ihr Unternehmen risikolos getragen werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mindeststreitwert mindestens ab 100.000 EUR

  • Mitfinanzierung von vorgerichtlichen Verfahren und Schiedsgericht sowie Mediation

  • Erstattung des Streitwertes bei Erfolg 70 %, bei vorgerichtlicher Einigung 80 %

  • Vertragliche Geheimhaltung der Prozessfinanzierung möglich

  • Die Liquidität Ihres Unternehmens wird durch einen Prozess nicht gemindert.

Hinweis:

Die Leistungsübersicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Aktiv-Prozessierung (Ihr Unternehmen prozessiert direkt).

  • Bonität des Gegners muss vorliegen.

  • Es muss eine überwiegende Erfolgsaussicht gegeben sein.

Mit AIC erhalten Sie Versicherungsschutz auf höchstem Niveau!

Unsere individuellen Versicherungslösungen bieten die perfekte Kombination aus Sicherheit und Service zu attraktiven Preisen.

Vertrauen Sie auf unsere Experten und marktführenden Versicherungslösungen – im Schadensfall stehen unsere hauseigenen Juristen kompetent und unabhängig zur Seite.

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