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Rechtsberatung für AIC-Kunden

AIC bietet seinen Kunden bundesweit über eigene Kooperationspartner (spezialisierte Rechtsanwälte) Rechtsberatung zu vergünstigten Konditionen.

Diese Rahmenvereinbarungen mit unseren Kooperationspartnern beinhalten u.a.:

  • Werkvertragsprüfung

  • Werkvertragsgestaltung

Nutzen Sie zusätzlich unseren AIC-Service:

Werkliche Vereinbarungen im Abgleich zum Versicherungsvertrag – Achtung: Stolperfallen!

Werkverträge werden oft geschlossen, ohne sich der Tragweite einzelner Vereinbarungen - speziell unter Versicherungsaspekten - in ihrem ganzen Ausmaß bewusst zu sein.

Aber Achtung: Hier drohen mitunter „Stolperfallen“, die für Auftragnehmer ohne qualifizierte Unterstützung und Expertise eines kompetenten Versicherungsexperten nicht immer sofort zu erkennen sind. Mit Blick auf den Versicherungsschutz einer Berufs-Haftpflichtversicherung sind bspw. Gewährleistungsfristverlängerungen, Haftungsfreistellungen, Abtretungserklärungen oder Termin- und Kostenzusagen stets kritisch zu sehen, die dem vereinbarten Deckungsschutz zumeist entgegenstehen.

Der Service von AIC: Wir prüfen für unsere Kunden kostenlos, ob die Vereinbarungen in Architekten-, Ingenieur-, Subplaner- oder Generalplanerverträgen im Einklang mit den versicherungsvertraglichen Bestimmungen einer über uns betreuten Berufs-Haftpflichtversicherung stehen und was ggfs. zu veranlassen ist, um die erforderliche Deckung sicher zu stellen.

Testen Sie unsere Kompetenz!

Mit AIC erhalten Sie Versicherungsschutz auf höchstem Niveau!

Unsere individuellen Versicherungslösungen bieten die perfekte Kombination aus Sicherheit und Service zu attraktiven Preisen.

Vertrauen Sie auf unsere Experten und marktführenden Versicherungslösungen – im Schadensfall stehen unsere hauseigenen Juristen kompetent und unabhängig zur Seite.

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