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Berufshaftpflichtversicherung / Haftpflichtversicherung

mit Lösungen zu Honorar-/Vertragsrechtsschutz, Objektversicherung etc.

In der Ausübung Ihres Berufes als Architekt oder Ingenieur, als Generalplaner, Projektsteuerer oder Gutachter können Sie für Schäden haftbar gemacht werden. Ihre speziell angepasste Berufshaftpflichtversicherung über AIC schützt Ihr Unternehmen dabei vor ungerechtfertigten Ansprüchen oder reguliert im Rahmen der Haftpflichtversicherung vorhandenen Deckung berechtigte Forderungen.

AIC-Juristen prüfen für Sie im Schadenfall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Unterstützung geben Ihnen dabei gern unsere Juristen in der hausinternen AIC Schadenabteilung, auch bei allgemeinen versicherungstechnischen und haftungsrelevanten Themen, wie zum Beispiel der versicherungstechnischen Prüfung von Werkverträgen.

Die Leistungsübersicht der Berufshaftpflicht / Haftpflicht ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind die jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners. Bitte beachten Sie, dass bestimmte genannte Zusatzbedingungen je Versicherungsgesellschaft bzw. Konzept variieren.

Auf folgenden Seiten erhalten Sie weitergehende Informationen zur:

Berufshaftpflichtversicherung von Architekten / Generalplanern
Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure / Gutachter
Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker aus Österreich

Der Versicherungsschutz zur Berufshaftpflichtversicherung über AIC umfasst je nach Angebot (Stand: 04.2019) u.a.:

  • alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild eines Architekten/Ingenieurs gehören - angefangen von der Objekt- und Fachplanung über Gutachter- und Sachverständigenleistungen, Tätigkeiten als Generalplaner, Projektsteuerer, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bis hin zur Energieberatung und erlaubten Rechtsberatung/Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

  • Schäden aus schuldhaften Frist- und Terminüberschreitungen mit Ausnahme von eigenen Fristen und Terminen (für den Projektsteuerer sogar für eigene Fristen und Termine mit Sublimit möglich). Mitversichert ist die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, welche sich auf eine Überschreitung der Bauzeit beziehen.

  • bei Projektsteuerern/Projektcontrollern auch Schäden aus Frist- und Terminüberschreitungen

  • Schäden aus Kostenüberschreitungen - mit Ausnahme der "Sowiesokosten", für die jedoch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird

  • Spätschäden infolge vorvertraglich begangener Verstöße (Versicherer-Wechselklausel)

  • Begrenzung des Selbstbehaltes (ab 2.500 EUR bspw. auf das 2-fache je Bauwerk) einschl. Abwehrrechtsschutz innerhalb der Selbstbeteiligung

  • Auslandsschäden weltweit

  • Asbestschäden nach Verstoßprinzip bis zu 1.000.000 EUR

  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen

  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (Argen) sowie die damit verbundenen Risiken, wie z. B. gesamtschuldnerische Haftung, Insolvenzrisiko eines Arge-Partners und Ansprüche gegen die Arge selbst

  • aktive Honorarklage im Falle eines vom Auftraggeber behaupteten Haftpflichtanspruchs

  • zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ohne Einschränkungen

  • Schäden aus Nutzung von Internet-Technologien / Betrieb von BIM-, Daten- und Kommunikationsservern

  • Schäden aus Nutzung Bausoftware / BIM-Software, Ausdrücklich auch BIM-Software mitversichert; nicht nur für Planung, sondern auch für Visualisierung inkl. Beratung bzgl. Verwendung im Projekt mitversichert; Schulungen bzgl. der Software-Landschaft mitversichert

  • Mitversicherung der Tätigkeit als Preisrichter und Wettbewerbsbeisitzer sowie als Lehrbeauftragter oder Dozent

  • Mitversichert sind Verteidigungskosten aus einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren aus der beruflichen Tätigkeit

  • Rückwärtsversicherung und erweiterter Versicherungsschutz bei Serienschäden

  • Mitversicherung nachhaltiges Bauen / Green Building, Tätigkeit als Auditor nach DGNB-Standard, LEED, BREEAM und HQE-Standards generell mitversichert.

  • Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenzen für Eigenschäden auf 25% (bspw. bei Beteiligung an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer Unternehmen 25% nicht übersteigt)

  • Vertragliche Verlängerung von Verjährungsfristen, Verlängerung bis zu 5 Jahre und 6 Monate mit gedeckt; Ausweitung auf Bauwerke

  • Versehensklausel, Versicherungsschutz auch für versehentlich nicht im Antrag angegebene Risiken, sofern Nachmeldung erfolgt

  • Flugdrohnen/unbemannte Flugsysteme mit weltweiter Deckung bis zu 1 Mio. EUR

  • Rückwirkende Differenzdeckung auf Vorvertrag ab Antragstellung für max. 12 Monate für die beantragten Bedingungen und Deckungssummen (max. 3 Mio. Personen- / 1 Mio. sonstige Schäden) als Konditions- und Summendifferenzdeckung

  • die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren

  • die Beschäftigung freier Mitarbeiter wie auch die Vergabe von Leistungen an selbständige Büros

  • Büro-Haftpflichtversicherung (inkl. Mietsachschäden/Schlüsselschäden)

  • Umwelt-Haftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung

  • private Haftpflichtrisiken für die Inhaber/Partner/Geschäftsführer/Vorstände

  • und vieles mehr ...

Deckungsbausteine, die das Leistungsbild Ihrer Berufshaftpflichtversicherung über AIC abrunden:

  • AIC-Angebot anfordern

  • Änderung zu einem bestehenden Vertrag mitteilen

  • Schaden anmelden

  • Versicherungsbescheinigung anfordern

  • Ihr Angebot zur Berufshaftpflichtversicherung anfordern

Mit unseren exklusiven Versicherungslösungen und umfangreichen Dienstleistungen bietet AIC seinen Kunden ein sicheres Fundament für die tägliche Arbeit. Mehr dazu in unserer Information 360-Grad-Betreuung über AIC.

Mit AIC erhalten Sie Versicherungsschutz auf höchstem Niveau!

Unsere individuellen Versicherungslösungen bieten die perfekte Kombination aus Sicherheit und Service zu attraktiven Preisen.

Vertrauen Sie auf unsere Experten und marktführenden Versicherungslösungen – im Schadensfall stehen unsere hauseigenen Juristen kompetent und unabhängig zur Seite.

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