Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigenschaft als Bauherr.
Deckung besteht somit für Ansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer aufgrund eines Verstoßes gegen die Ihnen vom Gesetz her auferlegten Pflichten. Das sind beispielsweise:
Verkehrssicherungspflichten für Baustelle und Zufahrt
Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker
Überwachungspflicht über die Baustelle
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert ist dabei auch die gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.